Aufgrund des hohen Krankenstandes der Ableser in den letzten Wochen verlängert sich die Frist zur Meldung der Zählerstände. Die Zählerstände können daher noch bis zum 13.01.2022 übermittelt werden.
Aufgrund des hohen Krankenstandes der Ableser in den letzten Wochen verlängert sich die Frist zur Meldung der Zählerstände. Die Zählerstände können daher noch bis zum 13.01.2022 übermittelt werden.